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Rechtspsychologin |
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| HOME | Die Rechtspsychologie hat die Rechtspflege und das Recht selbst, ebenso wie deren gesellschaftliche Verankerung, zum Gegenstand. Sie umfasst eine psychologisch orientierte Rechtstatsachenforschung im weitesten Sinne, sowie die Anwendung psychologischen Fachwissens in konkreten Einzelfragen der Rechtspflege. Gutachten bei GerichtDas gutachterliche Vorgehen baut auf Fachkompetenz, Neutralität, Objektivität, Datenschutzund der Freiwilligkeit der Teilnahme an der Begutachtung für die Verfahrensbeteiligten auf. Bei der Begutachtung für Gerichtsverfahren wird insbesondere darauf geachtet, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht zu verletzen, die Belastung so gering wie möglich zu halten und nur die Personen zu begutachten, die im gerichtlichen Auftrag einbezogen sind. Das sachverständige Vorgehen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Das schriftliche Gutachten wird nach dem aktuellen wissenschaftlichen und forensischen Standard verfasst. FamilienbegutachtungenDas diagnostische Vorgehen richtet sich nach der gerichtlichen Fragestellung und dem Kindeswohl.Im Rahmen des diagnostischen Prozesses werden insbesondere im familiengerichtlichen Verfahren Konfliktlösungsmöglichkeiten berücksichtigt. Wir arbeiten stark modifikationsorientiert! Das Bestreben der Sachverständigen ist dabei gemäß KJHG und dem Kindschaftsrechtsreformgesetz, die Eltern soweit als möglich in der Wahrnehmung ihrer Elternverantwortung im Sinne des Kindeswohls zu stärken und entsprechende Hilfestellungen zu geben. Gutachtenerstellungserfahrung besteht für:
innerhalb von 6 Monaten nach Auftragsannahme. |
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