Die Rechtspsychologie hat die Rechtspflege und das Recht selbst, ebenso wie deren gesellschaftliche Verankerung, zum Gegenstand.
Sie umfasst eine psychologisch orientierte Rechtstatsachenforschung im weitesten Sinne, sowie die Anwendung psychologischen Fachwissens in konkreten Einzelfragen der Rechtspflege.

Gutachten bei Gericht

Das gutachterliche Vorgehen baut auf Fachkompetenz, Neutralität, Objektivität, Datenschutz
und der Freiwilligkeit der Teilnahme an der Begutachtung für die Verfahrensbeteiligten auf.
Bei der Begutachtung für Gerichtsverfahren wird insbesondere darauf geachtet,
die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht zu verletzen,
die Belastung so gering wie möglich zu halten
und nur die Personen zu begutachten, die im gerichtlichen Auftrag einbezogen sind.
Das sachverständige Vorgehen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
Das schriftliche Gutachten wird nach dem aktuellen wissenschaftlichen und forensischen Standard verfasst.

Familienbegutachtungen

Das diagnostische Vorgehen richtet sich nach der gerichtlichen Fragestellung und dem Kindeswohl.
Im Rahmen des diagnostischen Prozesses werden insbesondere im familiengerichtlichen Verfahren
Konfliktlösungsmöglichkeiten berücksichtigt. Wir arbeiten stark modifikationsorientiert!
Das Bestreben der Sachverständigen ist dabei gemäß KJHG und dem Kindschaftsrechtsreformgesetz,
die Eltern soweit als möglich in der Wahrnehmung ihrer Elternverantwortung im Sinne des Kindeswohls zu stärken und entsprechende Hilfestellungen zu geben.

Gutachtenerstellungserfahrung besteht für:
  • Familienrechtliche Verfahren
  • Scheidungsverfahren
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Kuranträge
  • Führerscheinstellen
Die Praxis garantiert die Erstellung der Gutachten, mit Beginn sofort! nach Akteneingang, mit schneller Information für alle Beteiligten und
innerhalb von 6 Monaten nach Auftragsannahme.
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